Unser Leistungsspektrum – Qualifizierung mit System

Die Verbandsarbeit des LandesMusikVerband NRW

Der LandesMusikVerband NRW engagiert sich seit vielen Jahren intensiv in der Aus- und Weiterbildung von Musikerinnen und Musikern im musikalischen und außermusikalischen Bereich. Hier findet ihr eine Übersicht über all unsere Leistungen, Angebote, Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen.
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Auswahlorchester

Mit dem LandesNaturtrompetenEnsemble (LNE) und dem LandesAuswahlOrchester (LAO) geben wir allen interessierten Musiker_innen die Möglichkeit ihr Können unter Beweis zu stellen und gemeinsam mit Musiker_innen aus anderen Vereinen hochwertige Musik darzubieten. An bis zu drei Probenphasen, verteilt im ganzen Jahr, werden gemeinsam Musikstücke einstudiert. Diese werden dann als Abschluss der Projektphase auf einem Konzert einem breitem Publikum präsentiert. Anmeldungen zu den Probenphasen des LandesNaturtrompetenEnsembles und dem LandesAuswahlOrchester sind über unsere Homepage möglich.

Beitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Jahresgrundbeitrag in Höhe von 115 € und den gemeldeten Mitgliederzahlen zusammen. Folgende Staffelung gibt es:

  • Aktive Mitglieder bis 26 Jahre = 1,50 €
  • Aktive Mitglieder über 26 Jahre = 1,90 €
  • Fördernde Mitglieder (Passiv) = 0,20 €

Hier seht ihr einmal ein Beispiel für eine Beitragsberechnung:

Unser Beispielverein hat insgesamt 50 aktive Musiker. Hiervon sind 12 unter 26 Jahre und 38 über 26 Jahre. Hinzu kommen noch 120 gemeldete passive Mitglieder.

  • Aktive Mitglieder bis 26 Jahre = 1,50 € (12 * 1,50 = 18 €)
  • Aktive Mitglieder über 26 Jahre = 1,90 € (38 * 1,90 = 72,20 €)
  • Fördernde Mitglieder (Passiv) = 0,20 € (120 * 0,20 = 24 €)
  • Jahresgrundbeitrag = 115 €
  • Berechnung: 18 € + 72,20 € + 24 € + 115 € = 229,20 €

Somit zahlt ein Verein mit den oben genannten Mitgliederzahlen 229,20 € Mitgliedsbeitrag für ein Jahr.

Weitere Infos findet ihr in unserer Beitragsordnung.

Beitragsordnung herunterladen

C-Lehrgänge

Auch die Ausbildungslehrgänge C1 bis C2 werden angeboten. Diese finden, in der Regel, in Zusammenarbeit mit der Landesmusikakademie in Heek statt. Gemeinsam mit den Fachverbänden der Amateurmusik wurde ein einheitliches Qualifizierungssystem entwickelt, welches auf Musiker und Musikerinnen aus Musikvereinen ausgelegt ist.

Die Lehrgangsreihe wurde insbesondere für Interessierte Personen an der vereinsinternen Ausbildung von Nachwuchsmusiker_innen oder aber für musikalische Leitungen/Dirigenten ausgearbeitet.

D-Lehrgänge

Für die Sparten Spielmanns-, Fanfaren- und Blasmusik bieten wir im Laufe eines Jahres immer wieder musikalische Lehrgänge (D1-D3) an. Unsere Dozenten sind alle aus dem instrumentalen Laienbereich und verfügen über entsprechende Qualifikationen. Gemeinsam mit der Geschäftsstelle werden die Lehrgänge geplant und durch unsere Dozenten durchgeführt.

E-Lehrgang

Um das Interesse an der Musik aber auch an weiteren Lehrgängen zu wecken, werden auch E-Lehrgänge angeboten. Diese werden ebenfalls von unserem eigenen Dozententeam durchgeführt und finden in der Regel an zwei Wochenenden statt.

Ehrungen

Verschiedene Ehrungen können über den Landesverband bzw. unseren Dachverband die BDMV beantragt werden. Hierzu zählen zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Ehrungen für Vereinsmitglieder für 5, 10, 25 und 50 Jahre Vereinszugehörigkeit
  • Ehrennadel in Gold für besondere Verdienste im Verein. Diese Ehrung soll die Würdigung einer „Lebensleistung“ darstellen.
  • Urkunde für entsprechende Vereinsjubiläen

 Alle Infos hierzu finden ihr in unserer Ehrungsordnung.

Ehrungsordnung

Förderung im außermusikalischen Bereich

Auf Grundlage der folgenden Gesetze 

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Kinder- und Jugendförderungsgesetz
  • Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW Position 1.1

erhält der LandesMusikVerband NRW 1960 e.V. zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durch den Landesjugendring NRW e.V. bzw. den Landschaftsverband Rheinland aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW Fördermittel.

Die Mittel stehen für folgende Bereich zur Verfügung:

  • Politische und soziale Bildung
  • Schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit
  • Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit
  • Sportliche und freizeitorientierte Kinder- und Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugenderholung
  • Medienbezogene Kinder- und Jugendarbeit
  • Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
  • Internationale Jugendarbeit
  • Geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit
  • Integration und Inklusion

Verwendet werden die Mittel für:

  • Sonderurlaub für Jugendleiter_innen
  • Maßnahmen in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit
    • Bildungsmaßnahmen
    • Fortbildungsmaßnahmen
    • Ferienmaßnahmen
    • Freizeitpädagogische Maßnahmen
  • Schulungen und Seminare durch die Landesjugendleitung
    • Juleica-Schulung
    • Verlängerung der Juleica
    • Tagesseminare

 

Alle Infos zur Förderung von Bildungs- und Ferienmaßnahmen könnt ihr den Förderrichtlinien entnehmen.

Förderrichtlinien_herunterladen

Hier geht es zur Beantragung und Abrechnung >>

Gema

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und musikalische Vervielfältigungsrechte) schützt Urheber und die Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie verwaltet und vertritt diese Rechte gegenüber den Musiknutzenden (z. B. Plattenfirmen, Sendeanstalten oder öffentliche Veranstalterinnen). Wer also Musik auf bestimmte Art öffentlich aufführen, wiedergeben oder vervielfältigen möchte, zahlt einen Betrag und erhält von der GEMA die Lizenz dafür.

Wenn also ein Verein ein Konzert plant, sollte er dieses vor dem Termin der GEMA melden. Spätestens 5 Tage nach dem Konzert muss der Verein dann die Zuschauerzahl, die Bruttoeinnahmen, hierunter fallen Einnahmen durch Kartenverkauf, Werbung und Sponsoring und die Musikstücke, die gespielt wurden, mitteilen. Wenn ein Programmheft vorliegt, kann das anstelle der Musikfolge eingereicht werden.

Als Verband besteht zwischen der GEMA und uns ein Gesamtvertrag, der u.a. die partnerschaftliche Zusammenarbeit und verschiedene Leistungsgrundlagen regelt. Basis dieser Gesamtverträge sind die Vertragshilfeleistungen der Verbände und Nutzervereinigungen, für deren Mitglieder die GEMA als Gegenleistung Nachlässe auf die Vergütungssätze von öffentlichen Musiknutzungen oder Vervielfältigungen unseren Vereinen gewährt.

 
Zur GEMA

Hilfe

Wir sind euer Ansprechpartner in Sachen Satzung, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinsführung, Workshops und Lehrgänge im musikalischen Bereich, Schulungen und Seminare im außermusikalischen Bereich und allen Themen die zur Vereinsarbeit dazu gehören.

Interessierte

Auch wir als Landesverband sind immer wieder auf der Suche nach Interessierten, die sich mal die Arbeit eines Verbandes anschauen wollen und uns vielleicht tatkräftig unterstützen möchten. Hierzu reicht es, einfach Kontakt mit uns aufzunehmen.

Jugendleiterschulung (Juleica-Schulung)

Die Juleica-Schulung im LandesMusikVerband NRW 1960 e.V. wird nach den bundeseinheitlichen Richtlinien und den Richtlinien des Landes NRW durchgeführt. Ergänzt wird sie durch zusätzliche Verbandsrichtlinien. Sie umfasst mindestens 35 Zeitstunden plus einem 1. Hilfe-Kurs und findet an insgesamt 3 Wochenenden, in der Zeit von samstags 09:30 Uhr bis sonntags 14:30 Uhr statt. Inhalte der Schulung sind unter anderem: 

  • Gesetze und Verordnungen
  • Spielepädagogik
  • Aufsichtspflicht
  • Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Prävention 

Die Juleica-Schulung wird von unseren eigenen Dozenten durchgeführt und findet in der Regel einmal jährlich statt.

Landesdelegiertentagung & Jugendvertreterversammlung

Die Landesdelegiertentagung und auch die Landesjugendvertreterversammlung sind jeweils die wichtigsten Organe unseres Verbandes. Hier habt ihr als Mitgliedsverbände die Möglichkeit, durch euer Stimmrecht, euch aktiv am Geschehen zu beteiligen. Zudem erhaltet ihr wichtige Infos zu all unseren Arbeitsfeldern, die auch für eure Vereinsarbeit vor Ort wichtig sind.

Landesjugendleitung

Die Landesjugendleitung besteht aus 8 Mitgliedern

  • 1. Landesjugendvertreter
  • Landesjugendschatzmeister
  • 6 Landesjugendvertreter
  • Bei Interesse Praktikanten

     Hier noch einige wichtige Punkte zur Arbeit der Landesjugendleitung:

    • Arbeitet auf der Grundlage einer eigenen Landesjugendordnung, die Bestandteil der Satzung des LandesMusikVerbands NRW ist
    • Verwaltet die ihr für die Jugend zufließenden Mittel und entscheidet über die Weitergabe/Verwendung der Mittel
    • Vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen der Mitgliedsvereine und unterstützt bzw. berät die Verantwortlichen auf der Ortsebene
    • Ist ausschließlich für den überfachlichen (außermusikalischen) Bereich, also die Kinder- und Jugendarbeit im Verband bzw. in den Vereinen, zuständig
    • Wird in ihrer Arbeit durch die hauptamtlichen Kräfte (Jugendreferentin und Geschäftsführerin) unterstützt
    • Übernimmt die Aus- und Weiterbildung von Jugendleiter_innen, Schulung von Vorstandsmitgliedern und allen Interessierten
    • Nimmt an Fachkonferenzen, Weiterbildungen, Arbeitstagungen, Tagungen und Sitzungen teil
    • Vertritt die Interesse der Jugend in der Deutschen Bläserjugend
    • Ist Mitglied des Hauptausschusses und der Arbeitsgemeinschaft Wirksamkeitsdialog des Landesjugendrings NRW
    • Vertritt die Jugend des Verbandes gegenüber der Landespolitik

      Mitgliedschaften

      Auch wir als Landesverband sind in einigen Verbänden Mitglied. Hier nur ein paar Beispiele:

      Oddset-Förderung

      Um bestens auf Auftritte und Konzerte vorbereitet zu sein, ist eine gute Probenarbeit im Verein sehr wichtig. Neben den regelmäßigen Proben führen viele Vereine Probentage oder ganze Probenwochenenden durch. Egal ob diese zur Vorbereitung auf ein Konzert, zum Erlernen eines neuen Musikstückes oder zur Marschprobe genutzt werden, für diese speziellen Probenangebote kann eine finanzielle Förderung durch uns beantragt werden. Durch Gelder der Laienmusikförderung des Landes NRW könnt ihr als Mitgliedsverein Zuschüsse für entsprechende Kosten (Noten, Dozenten, Unterkunft etc.) erhalten. Die Fördergelder werden nach den Richtlinien des Landesmusikrats NRW e.V. verteilt, ergänzt werden sie durch unsere eigenen Förderrichtlinien für musikalische Maßnahmen.

      Auch die musikalische Früherziehung in eurem Verein kann durch Gelder des Landes gefördert werden. Zum Beispiel können Blockflötenkurse für Kinder im Vorschulalter angeboten werden oder aber das Kennenlernen und Ausprobieren von „einfachen“ Instrumenten wie zum Beispiel dem Glockenspiel, dem Tambourin oder den Klanghölzern steht bei der Förderung der musikalischen Früherziehung im Vordergrund.

      Strebt euer Verein eine Modernisierung im musikalischen Bereich an? Auch diese kann durch Fördergelder bezuschusst werden. Hier steht insbesondere die Aus- und Weiterbildung an neuen Instrumenten im Vordergrund. Fördergelder für die Modernisierung eines Vereins können maximal für ein Jahr beantragt werden.

      Alle notwendigen Voraussetzungen könnt ihr den beigefügten Förderrichtlinien entnehmen.

      Förderrichtlinien_Musikalisch_herunterladen

      Antrag und Verwendungsnachweis herunterladen

      Präsidium

      Das Präsidium des LandesMusikVerbandes NRW besteht aus 8 ehrenamtlichen Mitgliedern, die den Verband vertreten

      • Präsident
      • Vizepräsident
      • Schatzmeister
      • Landesmusikdirektor Spielleutemusik
      • Landesmusikdirektor Naturtonmusik
      • Landesmusikdirektor Blasmusik
      • 1. Landesjugendvertreter
      • Landesjugendschatzmeister

        In folgenden Arbeitsfeldern ist das Präsidium tätig:

        • Bietet Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung von Musiker_innen an
        • Kümmert sich um das LandesNaturtrompetenEnsemble und das LandesAuswahlOrchester
        • Organisiert offene Qualifikationen zu Meisterschaften der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.
        • Verwaltet und vergibt Fördergelder für musikalische Maßnahmen an die Mitgliedsvereine
        • Berät die Verantwortlichen der Mitgliedsvereine
        • Nimmt an Fachkonferenzen, Tagungen und Sitzungen teil
        • Wird in seiner Arbeit durch die hauptamtliche Geschäftsführung und die Jugendreferentin unterstützt

        Qualifikation

        Als Verband organisieren wir offene Qualifikationsveranstaltungen zu Meisterschaften der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V..

        Sonderurlaub

        Inhaber_innen einer Juleica haben die Möglichkeit für ihren ehrenamtlichen Einsatz bei Bildungs- und Ferienmaßnahmen Sonderurlaub zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Sonderurlaub zu stellen: 

        • Mindestens 16 Jahre alt
        • Arbeitgeber in Deutschland
        • Privatrechtlicher Arbeitgeber
        • Gültige Juleica inklusive 1. Hilfe-Kurs

        Folgende Personen können keinen Sonderurlaub beantragen:

        •  Selbstständige
        • Geschäftsführer einer GmbH
        • Hauptamtliche Geschäftsführer von Vereinen
        • Mitarbeiter des Vereins
        • Personen, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren

        Sonderurlaub kann für maximal 8 Arbeitstage im Kalenderjahr gestellt werden. Der Antrag muss bis zum 31. Mai des laufenden Jahres vorliegen. 

        Weitere Infos und den Antrag findet ihr hier.

        Antrag auf Sonderurlaub

        Tippsi

        Tippsi ist unser kleiner, blauer Freund.  Er begleitet insbesondere die Landesjugendleitung zu Terminen und Schulungen

        Versicherung

        Die BDMV bietet allen Mitgliedsvereinen einen Rahmenvertrag mit einem individuellen Versicherungsschutz für alle Eventualitäten zu Sonderkonditionen an.

        Mit dem Rahmenvertrag der SV SparkassenVersicherung zur Haftpflicht- und Unfallversicherung sichert ihr euren Verein und somit auch eure Mitglieder während Vereinsaktivitäten grundsätzlich ab. Als Verein profitiert ihr von günstigen Rahmenbedingungen.

        Zudem bietet die SV SparkassenVersicherung für alle Kunden einen kostenfreien Versicherungscheck an.

        Ihr profitiert von einer Vielzahl von wählbaren Angeboten. Hier eine Auswahl der Angebote:

        •  Vereins-Haftpflicht-, Unfall- und Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
        • Haftpflicht- und Unfallversicherung als Veranstalter (Mitversicherung von allen öffentlichen Veranstaltungen mit Zusatzrisiken)
        • Musikinstrumentenversicherung
        • Kraftfahrtversicherung (Dienstreise-Kaskoversicherung für Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins einschl. Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Rückstufungsversicherung sowie für vereinseigene Fahrzeuge)
        • Veranstalterhaftpflicht und Veranstalterunfallversicherung (ohne Grundvertrag)
        • Zeltversicherung
        • Vereins-Rechtschutzversicherung
        • Elektronikversicherung
        • Garderobenversicherung
        • Gebäude- und Inventarversicherung
        • Auslandsreise-Krankenversicherung

        Grundlage für die Beitragsberechnung zum Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrt-Rahmenvertrag sind die gemeldeten, aktiven Mitglieder an den Landesverband. Fördernde Mitglieder sind bei ihrer Betätigung für den Verein kostenfrei mitversichert.

         
        Zur Sparkassenversicherung

        Verein24

        Die Mitgliederzahlen werden einmal im Jahr über das Vereinsprogramm Verein24 übermittelt. Hierzu erhält jeder Mitgliedsverein entsprechende Zugangsdaten. Das Programm bietet darüber hinaus noch weitere Funktion für Vereine an. So werden zum Beispiel auch Ehrungen darüber beantragt.

        Zu Verein24

        Workshops

        Im Laufe eines Jahres bieten wir immer wieder Workshops im musikalischen Bereich an. Dies können zum Beispiel Dirigenten- und Tambourmajor-Workshops, Schlagwerker- und Mallets-Workshops oder Workshops zum Thema Bodypercussion sein.

        Workshopwünsche können gerne ans Präsidium herangetragen werden.

        Veranstaltungen

        Musikalische Angebote und Seminare & Schulungen

        Der E-Lehrgang vermittelt Grundlagen und richtet sich an junge oder neu eingestiegene Musiker*innen – ideal für einen motivierenden Start am Instrument. Mit D1 – „Notenlehre, die Spaß macht“ folgt der erste Leistungsnachweis mit Theorie und Praxis, um musikalische Grundkenntnisse spielerisch zu vertiefen. D2 – „Besser musizieren im Verein“ stärkt das Zusammenspiel und die Ausdrucksfähigkeit für sicheres Auftreten im Ensemble. Im D3-Lehrgang – „Vom guten Spieler zum perfekten Instrumentalisten“ stehen Technik, Interpretation und musikalische Gestaltung im Mittelpunkt. Die C-Lehrgänge (C1 und C2) qualifizieren fortgeschrittene Musiker*innen zu Ausbildern – für alle, die ihr Wissen weitergeben und die Vereinsarbeit aktiv mitgestalten möchten.

        Willst du dich anmelden?

        Ja, leite mich weiter zu den Veranstaltungen und Terminen